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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)

 

für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Haag embedded systems und it-consulting GmbH(kurz: haag.cc).

 

I. Allgemeines

haag.cc schließt Verträge nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die haag.cc oder ein von ihr beauftragtes Subunternehmen durchführt. Mündlich Vereinbarungen zur Änderung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch haag.cc. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen .

 

II. Angebote und Kostenvoranschläge

Sämtliche Angebote von haag.cc sind grundsätzlich freibleibend. haag.cc übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr erstellten Kostenvoranschäge. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages ein Auftragert erteilt wird .

 

III. Durchführungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand kann unter anderem neben der Lieferung von Hardware auch die Erstellung von Individualsoftware und Individualhardware, der Verkauf von Soft- und Hardware, die Einschulung und Umstellungsunterstützung, die Wartung und Weiterentwicklung der Soft- und Hardware, die Übertragung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die Herstellung von Datenträgern und sonstige Dienstleistungen, die mit der Lieferung von Soft- und Hardware verbunden sein können, sein. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und die haag.cc schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen.

 

2. Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers

liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. Die durch haag.cc bekanntgegebenen Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als Richtwert. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von haag.cc oder deren Lieferanten entbinden haag.cc von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

 

3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen und Individualhardware ist die schriftliche

Leistungsbeschreibung, die haag.cc auf Grund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet, bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sofern die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen nicht ausreichend sein sollten, damit haag.cc ein detailliertes Angebot erstellten kann, wird der Auftraggeber seitens haag.cc unverzüglich hierauf aufmerksam gemacht. Nach den vom Auftraggeber übermittelten Zusatzinformationen ist haag.cc berechtigt und verpflichtet, ihren Auftrag bzw. Die Leistungsbeschreibung samt Kostenschätzung neu auszuarbeiten. Haag.cc ist ebenso berechtigt, ihre Leistungsbeschreibung samt Kostenschätzung zu adaptieren, sofern haag.cc während der Auftragerfüllung erkennen muss, dass ihr seitens des Auftraggebers nur unzureichend Informationen bzw. Unterlagen übermittelt wurden.

 

4. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt nur auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden  gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

 

5. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist haag.cc zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die haag.cc von allen Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden.

 

6. Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die haag.cc die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zu zustimmen .

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz der haag.cc vereinbart, sofern nicht einzelvertraglich schriftlich anderes vereinbart wird .

 

IV. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungsbedingungen werden im Rahmen von Einzelverträgen ausgehandelt. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Preise in Euro angegeben sind und keine Mwst enthalten, sofern eine solche nicht ausdrücklich ausgewiesen ist. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Bei haag.cc einlangende Zahlungen tilgen zuerst vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren), wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros.

 

2. Sofern die haag.cc das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von Euro 5,-- zu bezahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegen die haag.cc aufzurechnen, die bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Zahlung aus welchem Grunde auch immer, insbesondere wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der Haag.cc embedded systems.

 

2. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, haag.cc innerhalb von drei Tagen zu verständigen und haag.cc sämtlich zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehaltes der haag.cc stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum von haag.cc steht. Bei Warenrücknahme ist der Auftraggeber berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationspesen zu verrechnen .

 

VI. Forderungsabtretungen

1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber der haag.cc schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit dies durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

 

2. Ist der Auftraggeber mit seine Zahlungen der haag.cc gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen der haag.cc inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an die haag.cc abgetreten. Forderungen gegen haag.cc dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den

Auftraggeber abgetreten werden.

 

VII. Gewährleistung/Schadenersatz

1.1. Tritt bei der gelieferten Ware oder dem erbrachten Werk ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für haag.cc, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelhaften Ware/des erbrachten Werkes, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. haag.cc verpflichtet sich, die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.

 

1.2. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für die haag.cc mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn haag.cc die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person der haag.cc liegenden Gründen, unzumutbar sind.

 

1.3. Der Auftraggeber muss sein Recht auf Gewährleistung bei unbeweglichen Sachen binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.

 

1.4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder).

 

1.5. Ist von der haag.cc ein wesentlicher Mangel eines Softwareprogrammes zu behandeln, ist der Auftraggeber zwecks genauer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem, das Softwareprogramm, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten im angemessenen Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit der haag.cc kostenlos zur Verfügung zu stellen und die haag.cc zu unterstützen.

 

2.1. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Personenschäden.

 

2.2. Ein Verzugsschaden und sonstige Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von haag.cc, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von haag.cc beauftragten

Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche in folge grob sorgfaltswidrigem Verhaltens sind der Höhe nach begrenzt mit dem Betrag, den der Auftraggeber für das Nutzungsrecht an den gelieferten Programmen bezahlt.

 

2.3. Der Ersatz von Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten oder erwarteten Ersparnissen, Zinsverlust, unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus Datenverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, auch aus dem Titel der Produkthaftung gegen den Auftraggeber, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

VIII. Betriebsstörungen u.a.

Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Fristüberschreitungen von Vorlieferanten, Energie- oder Arbeitskräftemangel,

Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und alle Verfügungen der öffentlichen Hand, sowie alle ähnlichen

Umstände befreien haag.cc für die Dauer ihres Vorliegens von Liefer- und Leistungsverpflichtungen,

insbesondere auch dann, wenn die Umstände erst während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

 

IX. Urheber-, Leistungsschutzrechte und Nutzung

1. haag.cc bleibt Inhaber aller Urheber- und Leistungsschutzrechte an der hergestellten Hard- und Software einschließlich derzugehörigen Unterlagen. Vorhandene Kennzeichnungen, Urheberrechtsvermerke oder Eigentumshinweise des Anbieters dürften vom Auftraggeber nicht beseitigt, bzw. verändert werden.

 

2. Sofern nicht im Einzelvertrag zwischen dem Auftraggeber und haag.cc Anderes vereinbart wurde, ist die Software und Hardware nur zur Verwendung zum eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgeltes ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

 

3. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, etc.) stehen haag.cc embedded systems, bzw. deren Lizenzgebern zu. Durch den gegenständlichen Vertrag wird vom Auftraggeber eine Werknutzungsbewilligung erworben. Jedenfalls ist der Auftraggeber aber berechtigt, das Werk zu dem Zwecke zu verwenden, zu dem es von ihm in Auftrag gegeben worden ist.

 

4. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch der haag.cc unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mitübertragen werden.

 

5. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von der haag.cc automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der haag.cc Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zu letzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

X. Konsumentenschutz Gesetz

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

XI. Gerichtsstand, Unwirksamkeit einzelne Bestimmungen

Sofern schriftlich nicht einzelvertraglich anderes vereinbart wird, wird für Streitigkeiten aus Verträgen mit der haag.cc das sachlich zuständige Gericht in St.Pölten für zuständig erklärt. Solche Verträge unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL - Kaufrechtsabkommen) ist ausgeschlossen .Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen davon nicht berührt.

 

@ 2010 haag embedded system & it consulting GmbH | wohllebengasse 18/8 | a-1040 vienna